Wer kann von der FuE-Befreiung profitieren?
KMU (Für die Zwecke der F&E-Steuererleichterung gelten für ein KMU doppelte Schwellenwerte im Vergleich zur Standarddefinition der Europäischen Kommission):
– Weniger als 500 Mitarbeiter
– Entweder Jahresumsatz < 100 Millionen Euro ODER Bilanzsumme < 86 Millionen Euro
– Alle Unternehmen einer Gruppe werden bei der Berechnung des Schwellenwerts berücksichtigt
– Jedes eingetragene Unternehmen, das Innovationen durchführt, unabhängig von seinem Tätigkeitsbereich.
Was sind die Vorteile?
Erhöhter Abzug von 230 % der förderfähigen F&E-Ausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen eines Unternehmens. Effektive Kostensenkung von 24,7 % nach Anwendung des Körperschaftssteuersatzes.
Verlustnutzung:
Vortrag der erwirtschafteten Verluste zur Verrechnung mit einer künftigen Steuerschuld Abgabe der Verluste gegen eine zu zahlende Steuergutschrift zu einem Satz von 14,5 %, so dass das Unternehmen eine Geldgutschrift in Höhe von 33,5 % der für F&E aufgewendeten Mittel erhält Förderfähigkeit.
Sektoren, denen wir helfen:
– Automobil und Transport
– Banken und Versicherungen
– Digitale Unternehmen
– Energie & Umwelt
– Gesundheitswesen und Pharmazie
– Material und Kunststofftechnik
– Geistes- und Sozialwissenschaften
– Videospiele
F&E förderfähige Ausgaben für KMUs
– Personalkosten
– Kosten für Unterauftragnehmer
– Extern bereitgestellte Arbeitskräfte
– Kosten für Verbrauchsmaterial
– Software-Kosten
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